Corona - aktuelle Informationen
Noch bestehende Corona-Regelungen
Folgende Corona-Maßnahmen gelten noch für die Schule: Bis zum 29.4. besteht noch eine tägliche Testpflicht für alle Schüler. Ab dem 2.5.ist das Testen freiwillig. Wenn Sie möchten, dass sich Ihr Kind weiterhin zu Hause testen kann, melden Sie dies bitte dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin. Ihr Kind bekommt dann pro Woche 3 Testkits mit nach Hause. Eine Kontrolle der Tests unsererseits erfolgt nicht mehr.
Ist der Test negativ, dürfen die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen, ist er positiv, muss zunächst die Schulleitung darüber informiert werden. Dann müssen die Schülerinnen und Schüler eine PCR-Bestätigung bei einem Arzt oder einer Apotheke einholen. Bestätigt sich der Verdacht nicht, darf am folgenden Tag die Schule besucht werden. Bestätigt sich der Verdacht, bleiben die Schülerinnen und Schüler zuhause. Sie können sich frühestens nach 5 Tagen und wenn sie symptomfrei sind erneut selbsttesten. Fällt dieser Test negativ aus, darf die Schule wieder besucht werden, wenn nicht, ab dem Tag, an dem der Test negativ ausfällt. Weitergehende Infos dazu finden Sie auf unserer Homepage.
Die Maskenpflicht ist in allen Bereichen der Schule aufgehoben. Freiwillig kann diese gerne weitergetragen werden, wozu das Kultusministerium angesichts der momentan noch hohen Infektionszahlen auch rät.
Corona-Regelungen ab Februar 2022
Auch im Februar bleibt es bei der täglichen Testung der Schülerinnen und Schüler. Das Land Niedersachsen gibt ausschließlich geprüfte und zugelassene Tests an die Schulen aus.
Neu ist, dass nach den Zeugnisferien auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler der Testpflicht unterliegen. Davon ausgenommen sind lediglich Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“-Impfung) erhalten haben.
Als „geboostert“ gelten hierbei Personen, die entweder dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft plus genesen sind.
De Schule meldet lediglich die Infektionsfälle, also die infizierten Personen, an das zuständige Gesundheitsamt, nicht die Kontaktpersonen. Bedingt durch die tägliche Testung und das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gehen Kontaktpersonen aus dem schulischen Umfeld in der Regel nicht in Quarantäne, deshalb ist eine solche Meldung durch die Schule im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Gesundheitsämter erlassen bei Bedarf aber auch Quarantäne-Anordnungen für eine ganze Klasse.
Im Unterricht muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. In der Pause auf dem Schulhof oder in den Tragepausen kann dierse abgesetzt werden.
Schulstart nach den Weihnachtsferien - was jetzt gilt.
Am Montag, den 10. Januar beginnt wieder für alle der Unterricht. Auch der Ganztag startet wieder. Aufgrund vieler personeller Ausfälle im Kollegium sind wir gezwungen, bis zum Ende des Schulhalbjahres einen neuen Stundenplan zu erstellen. Diesen bekommen die Kinder am Montag.
Alle Schüler/innen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen sich vom 10.01.2022 - 14.01.2022 jeden Tag testen. Ausreichend Testkits sind bereits an die Kinder verteilt worden. Momentan sollen wir ab dem 17.01.22 wieder zum dreimaligen Rhythmus zurückkehren und es finden dann wieder montags, mittwochs und freitags häusliche Testungen statt. Hier kann es womöglich noch Änderungen geben.
Wichtig: Ab dem 10.01.2022 gilt auch für die Grundschüler eine OP-Maskenpflicht. Auch Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die bislang eine Stoffmaske tragen durften, müssen ab jetzt mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Neue Verordnung ab 24.11. - Verschärfte Regeln für die Schulen
Das Land Niedersachsen hat heute eine neue Corona-Verordnung vorgestellt, welche auch verschärfte Regeln für die Schulen vorsieht.
Corona Verfügung - was jetzt gilt
Im Rahmen der neuen Corona-Verordnung des Landes ist den Schulen nun auch eine neue Verfügung zugegangen. Wichtig für uns: Die bisherige Einteilung der Schuljahrgänge in einzelne Kohorten entfällt. Ab sofort darf die gesamte Schulgemeinschaft als Kohorte gelten, d. h. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schulbegleitungen und weiteres an Schule tätiges Personal gelten als eine Kohorte.
Die Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen und ähnlichen Veranstaltungen sowie die Mitwirkung in schulischen Gremien setzt ein negatives Testergebnis (PCR-Test48 Std. gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Std. gültig) oder einen Impfnachweis oder einen Genesenen Nachweis voraus. Sofern ein persönliches Gespräch mit den Lehrkräften gewünscht wird bzw. schon vereinbart wurde, muss der Nachweis vorgelegt werden.
Eine Maske muss weiterhin im Schulgebäude und in den 3. und 4. Klassen auch im Unterricht getragen werden - die 1. und 2. Klassen sind vom Tragen im Unterricht befreit. Während der Lüftungspausen kann diese abgesetzt werden. Auch in der Pause muss ebenfalls keine Maske getragen werden.
Der Zutritt zum Gelände ist nur Personen erlaubt, die einen Impf- oder Genesungsnachweis oder eine negativen Corona-Test vorlegen können.
Regelungen nach der aktuellen Verordnung
Masken
Im Schulgebäude hat jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Eine Ausnahme besteht nach der neuen Verordnung für den Unterricht, außerunterrichtliche Angebote sowie sonstige schulische Veranstaltungen der Schuljahrgänge 1 und 2. Hier darf die MNB abgenommen werden, solange ein Sitzplatz eingenommen wurde. Die Jahrgänge 3 und 4 müssen die Maske, außer in den Lüftungspausen, auch während des Unterrichts tragen. Auf dem Schulhof, in den Pausen und im Sportunterricht muss keine Maske getragen werden.
Testen
Nach den Herbstferien wird es wieder eine Testwoche geben. Das heißt Schülerinnen und Schüler und an Schule tätige Personen müssen an den erst fünf Schultagen an jedem Präsenztag einen negativen Test vorweisen. Wie gewohnt werden dazu Selbsttests von der Schule ausgegeben, die zu Hause vor den Unterricht durchgeführt werden. Anstelle des Testnachweises kann auch weiterhin ein Geimpften- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Danach finden die Tests wieder dreimal wöchentlich statt.
Corona-Bestimmungen für das kommende Schuljahr 21-22
Hier wird es, in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung, sicherlich noch weitere Mitteilungen oder auch Änderungen geben.
Ab 31.5. wieder Präsenzunterricht für alle
Laut der neuen Corona-Verordnung des Landes findet bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen wieder Präsenzunterricht in voller Klassenstärke („Szenario A“) statt. Dies ist im Landkreis Leer momentan der Fall, so dass der Wechselunterricht (Szenario B) seit dem 31. Mai aufgehoben ist und alle Schüler wieder in der Schule sind. Darüber freuen wir uns natürlich sehr. Dieser Wechsel ist jedoch nicht unbedingt von Dauer. Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 liegen, müssen die Schulen wieder ins Szenario B wechseln. Jeder Wechsel erfolgt durch eine Verfügung des Landkreises Leer. Auf der Rückseite des Schreibens finden Sie eine Übersicht der Regelungen. Des Weiteren gilt ab dem 31. Mai Folgendes:
"Notbremse" - Neue Regelungen für die Schulen
Die Bundesregierung hat mit der Verschärfung des Infektionssschutzgesetzes auch eine bundesweite „Notbremse“ beschlossen. Welche Auswirkungen die dort formulierten Regelungen für die Schulen in Niedersachsen haben, entnehmen Sie bitte dem angefügten Elternbrief des Kultusministers.
Sollten Sie sich fragen, warum die 4. Klassen auch weiterhin im Wechselunterricht bleiben werden, egal wie hoch der Inzidenzwert ist und nur die Klassen 1 bis 3 in das Distanzlernen wechseln würden: Die neuen Bestimmungen des Bundes erlauben es den Ländern, für die Abschlussklassen, und dazu gehören die 4. Klassen, gesonderte Regelungen zu erlassen - und das hat unser Kultusministerium getan.
Neue Infos zu den Rückmeldungen der Selbsttestung
Sehr geehrte Eltern,
die Erfahrungen und Ihre Rückmeldungen in der ersten Woche bezüglich der Übermittlung der Testergebnisse veranlasst uns zu einer Änderung des Ablaufs. Warum, möchte ich Ihnen kurz erklären:
Darüber hinaus könnte bzw. kann es durchaus zu Serverproblemen kommen.
Deshalb findet ab der kommenden Woche die Rückmeldung folgendermaßen statt:
Die Kollegen kontrollieren dann vor Unterrichtsbeginn die Unterschriften und die Tests.
Zusammengefasst: Rückmeldung ab der kommenden Woche durch Unterschrift UND Abgabe der Testkassette in der Schule.
Eine Meldung des Testergebnisses über Schoolfox entfällt!
Schule ab dem 12. April - Testpflicht nach den Osterferien
An den niedersächsischen Schulen gibt es ab dem 12. April eine Testpflicht für alle Schüler und Beschäftigte. Was das bedeutet bzw. wie das von uns gehandhabt werden soll, entnehmen Sie bitte meinem Elternbrief und dem Info-Schreiben des Kultusministeriums. Beide Schreiben werden wir auch noch an alle Eltern verteilen, da Sie uns auf dem unteren Abschnitt des Info-Schreibens den Empfang bestätigen müssen.
Wichtig:
Da die SchülerInnen noch nicht über die „Testkits“ verfügen bzw. die ausgeteilten sicherlich verbraucht sind, ist der kommende Montag, der erste Schultag nach den Osterferien, nur ein „Abholtag“. Die Eltern kommen an diesem Vormittag bitte in die Schule und holen die „Test-Kits“ für die Kinder in den Klassenräumen ab.
An diesem Tag findet kein Unterricht statt – die Kinder bleiben zu Hause im Homeschooling! Der Präsensunterricht beginnt erst am Dienstag (Gruppe B).
Es wäre sicherlich hilfreich, wenn Sie mit Ihren Klassenlehrerinnen über Schoolfox Termine für die Abholung abmachen könnten, damit sich das Ganze etwas entzerrt!
Alle weiteren Infos entnehmen Sie bitte den angefügten Schreiben.
Corona - Selbsttest ab der kommenden Woche
Das Kultusministerium hat beschlossen, dass sich ab der kommenden Woche Schülerinnen und Schüler sowie Schulbeschäftigte in Niedersachsen selbst auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen können. Dazu werden sogenannte Testkits an die Schulen geliefert.
Wie läuft das Verfahren für die Grundschulkinder ab?
Im Rahmen einer Testwoche bis Ostern werden die Testkits nur an die Schüler verteilt, deren Eltern eine Einverständniserklärung abgegeben haben (siehe unten). Sobald uns die Einverständniserklärung vorliegt, bekommt das Kind ein Testkit mit nach Hause. Die Eltern sollen dann zu Hause mit Hilfe der Anleitung (im Anhang) die Handhabung des Tests mit Ihrem Kind üben! Zukünftig sollen die Kinder den Test dann in der Schule alleine durchführen können, natürlich nur mit Ihrer Zustimmung. Wie häufig in der Woche dieses Tests zukünftig durchgeführt werden (sollen), wissen wir noch nicht.
Alle notwendigen und wichtigen Informationen stehen unten als Download bereit. Weitere Informationen finden sich auch auf der Homepage des Kultusministeriums.
Update
Das Niedersächsische Kultusministerium hat die Schulen per Verfügung informiert, dass die Befreiungsmöglichkeit von der Präsenzpflicht, die Ende Februar auslaufen sollte, jetzt bis zum 7. März 2021 fortgesetzt wird. Sofern Ihr Kind weiterhin im Homeschooling bleiben soll, müssen Sie keinen Antrag stellen.
Infos zu den kommenden Wochen
Bis zu den Osterferien bleiben unsere Schüler im Wechselunterricht, so, wie jetzt auch. Auch die Gruppenzusammensetzungen und die Tage, an denen die Gruppen kommen, bleiben unverändert. Präsenspflicht ist noch bis zum 28. Februar ausgesetzt. Schüler, die momentan befreit sind, können weiterhin im Homeschooling bleiben. Eine neue Mitteilung ist nicht notwendig. Ab dem 1. März ist die Befreiung von der Präsenzpflicht aufgehoben und alle Schüler müssen wieder am Wechselunterricht teilnehmen. Eine Befreiung ist dann nur noch auf Antrag möglich.
Wie es nach den Osterferien weitergeht, werden wir erst im März bekannt geben können. Anbei ein Brief des Ministers an die Eltern.
Infos zum Lockdown bis zum 14. Februar
Der bestehende Lockdown wird bis zum 14. Februar verlängert. Die bisher für die Schulen getroffenen Regelungen bleiben grundsätzlich weiter bestehen. Zusätzlich haben Eltern die Möglichkeit, Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien zu lassen.
Was bedeutet das für unsere Schule?
Wir bleiben im Szenario B (Wechselunterricht) und die Kinder kommen weiterhin im täglichen Wechsel zur Schule. Für das Lernen zu Hause bekommen sie Aufgaben von den Lehrkräften.
Darüber hinaus haben alle Eltern jetzt aber auch die Möglichkeit, Ihr Kind von der Präsenzpflicht zu befreien. Dann würde es bis zum 14. Februar zu Hause im Homeschooling bleiben. Sofern Sie dies wünschen, teilen Sie es uns bitte bis zum 22. Januar schriftlich mit, entweder per E-Mail an sekretariat@grundschule-langholt.de oder mit dem unten angefügten Formular.
Alle wichtigen Informationen können Sie auch dem Elternbrief entnehmen. Wie es nach dem 14. Februar weitergehen wird, werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen.
Gruß
N. Heddens
Informationen zu den letzten Wochen des Halbjahres
Hier noch einmal alles Wichtige für die noch anstehenden drei Wochen des Schulhalbjahres. Wie es im 2. Halbjahr weitergehen wird, wissen wir jetzt noch nicht. Das Kultusministerium macht diese Entscheidung abhängig von der Infektionslage. Wir werden Sie informieren, sobald wir Näheres wissen.
11.1. – 15.1.21 – Szenario C - (Schulschließung - Distanzunterricht)
Die Schule bleibt geschlossen und die Schüler lernen von zu Hause aus (Distanzlernen). Dieses Distanzlernen wird inhaltlich von den Klassenlehrern organisiert und mit Ihnen und Ihren Kindern besprochen, in der Regel über SchoolFox.
18.1. – 29.1.21 – Szenario B - (Wechselunterricht)
Ab dem 18. Januar erfolgt der Unterricht in der Schule in getrennten Gruppen (A und B) im täglichen Wechsel. Es ist immer nur die
Hälfte der Klasse anwesend, die jeweils andere Hälfte hat dann Hausunterricht (Lernen zu Hause) und bekommt für den Tag Aufgaben von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer. Die Gruppeneinteilung und
die Tage, an denen Ihre Kinder Unterricht haben, erfahren Sie von den Klassenlehrern. Es gilt weiterhin der reguläre Stundenplan. Auch die Busse fahren wie üblich.
In allen drei Wochen wird eine Notbetreuung von 7:30 bis 12:30 angeboten. Diese ist nur für Schüler, deren Eltern in sys- temrelevanten Berufen tätig sind und muss durch eine Bescheinigung
nachgewiesen werden. Sofern Ihr Kind teilnehmen soll, melden Sie sich bitte im Sekretariat oder bei der Schulleitung.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem Elternbrief.
Informationen zum Lockdown ab dem 16. Dezember
Die Bundesregierung hat am Wochenende angesichts der Ausbreitung des Corana-Virus einen verschärften „Lockdown“ ab dem 16. Dezember beschlossen. Für die Schulen in Niedersachsen ist vom Kultusministerium bereits in der vergangenen Woche folgende Maßnahme beschlossen worden:
Ab Montag, den 14. Dezember findet kein Präsenzunterricht mehr statt! Alle Eltern können Ihre Kinder ohne Angabe von Gründen aus der Schule nehmen und ins Homeschooling wechseln.
Für unsere Schule bedeutet dies Folgendes:
Unser Ministerpräsident wie auch der Kultusminister appellieren jedoch eindringlich an alle Eltern, von der Befreiung Gebrauch zu machen und ihre Kinder aus der Schule zu nehmen, um die Gefahr der Infektion zu minimieren.
Der heutigen Ausgabe des General Anzeigers war zu entnehmen, dass aktuell an den Grundschulen Flachsmeer und Holtermoor und am Schulzentrum in Collhusen Schüler infiziert sind und auch in unserer Elternschaft gibt es Infektionen. Dies und die wieder steigenden Infektionszahlen im Landkreis Leer zeigen deutlich, wie wichtig die Kontaktreduzierung ist.
Ich möchte daher den dringenden Appell unseres Ministerpräsidenten an die Eltern wiederholen und Sie bitten, sofern Sie die Betreuung Ihres Kindes regeln können, es ab Mittwoch aus der Schule zu nehmen und ins Homeschooling zu wechseln. Eine kurze Mitteilung darüber an den/die Klassenlehrer/in bzw. das Sekretariat reicht aus.
Update vom 26. November
Neuer Brief des Kultusministers an die Eltern und Schüler
Ab Montag, dem 2. November 2020, müssen Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen in Corona-Risikogebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) im Unterricht tragen. Für die Grundschulen gilt dies nicht.
Zudem werden klare Voraussetzungen für einen Wechsel von Schulen in das „Szenario B“ in geteilten Lerngruppen (Unterricht im Wechselmodell) definiert: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100 in Kombination mit einer Infektionsschutzmaßnahme an einer Schule soll eben diese Schule zu „geteilten Klassen“, in der Regel für 14 Tage, übergehen.
Im Grundsatz bleibt es dabei, dass die Schulen in Niedersachsen den eingeschränkten Regelbetrieb mit Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler anbieten („Szenario A“).
Infos zum Schulbeginn
Alle Schulen starten am 27. August mit dem eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) in das kommende Schuljahr. Dabei werden die Schüler und Schülerinnen wieder gemeinsam in ihren Klassen unterrichtet.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es aufgrund lokaler oder regionaler Infektionsherde zeitweise notwendig sein kann, den Präsenzunterricht wieder einzuschränken. Dies kann Regionen, aber auch einzelne Schulen oder Klassen betreffen. Wenn es regional wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommen sollte und das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass das regionale Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb nicht mehr zulässt, wird auf Veranlassung des örtlichen Gesundheitsamtes in Szenario B (Schule im täglichen Wechsel) oder Szenario C (Quarantäne und Shutdown) gewechselt. Ist das Ausbruchsgeschehen überregional, können auch eine Landesverordnung und eine entsprechende Verfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde eine landesweite verbindliche Regelung vorgeben. Das Ministerium geht jedoch nach gegenwärtiger Beurteilung des Infektionsgeschehens in Niedersachsen nicht von der Notwendigkeit einer erneuten landesweiten Schulschließung aus.
Masken
Auf den Fluren und auf dem Pausenhof besteht ab sofort für alle eine Maskenpflicht. Im Klassenraum bzw. im Unterricht muss (noch) keine Maske getragen werden.
Eine Maskenpflicht besteht auch im Bus und in den Taxen. Die Maske muss von den Eltern selbst angeschafft werden. Auf dem Weg vom Bus in die Schule und generell auf dem Schulweg müssen die Kinder keine Masken tragen.
Schülertransport
Der Schülertransport (Bus und Taxi) findet wieder nach dem regulären Fahrplan statt. Da es eine Mundschutzpflicht gibt, müssen die Kinder im Bus und in den Taxen eine Schutzmaske tragen.
Hygiene
Die Vorgaben des Hygieneplans werden selbstverständlich auch an unserer Schule umgesetzt.
Ganztag
Das Ganztagsangebot und auch die Essensausgabe finden statt. Bei einem Wechsel in das Szenario B (täglicher Wechsel) wird kein Ganztag angeboten.
Veranstaltungen
Bis zum Ende des Schuljahres fallen ausnahmslos alle geplanten Schulveranstaltungen oder Ausflüge aus.
Zusätzliche Informationen finden Sie unter folgenden Adressen:
www.landkreis-leer.de
www.rki.de
www.mk.niedersachsen.de