Die Schulordnung

Die Regelung des Schulbesuchs

  • Versäumt eine Schülerin/ein Schüler wegen Krankheit den Unterricht oder eine sonstige schulische Veranstaltung, so muss grundsätzlich durch einen Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Dabei ist eine telefonische Entschuldigung für den ersten Tag möglich; spätestens am 3. Tag der Abwesenheit soll die Entschuldigung schriftlich erfolgen. Kinder, die mit dem Bus oder Taxi befördert werden, sollen auch bei den zuständigen Beförderungsunternehmen abgemeldet werden.
  • Ansteckende Krankheiten sind unverzüglich der Schulleitung mitzuteilen.

Eine Befreiung vom Unterricht nur für einen Schultag kann vom Klassenlehrer bzw. von der Klassenlehrerin erteilt werden.

  • Eine längere Befreiung vom Unterricht oder von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen kann nur in besonderen Fällen gewährt und muss im Voraus bei der Schulleitung beantragt werden.
  • Zur Freistellung einer Schülerin/ eines Schülers vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.

 

Die Nutzung von Handys und Smartwatches

Vielen ist die Sicherheit Ihres Kindes wichtig, darum können wir verstehen, dass Handys und bestimmte Smartwatches mit ihren vielfältigen Funktionen dienlich sein können.

Trotzdem ist an unserer Schule die Nutzung von Smartwatches und Handys während der Schulzeit von 7:30 bis 15:20 Uhr grundsätzlich nicht gestattet.

Handys wie auch Smartwatches bieten die Möglichkeit, Ton- und/oder Bildmitschnitte des Unterrichts anzufertigen oder Fotos aufzunehmen. Dies ist aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht zulässig.

Selbst wenn diese Geräte in den Flug- oder Schulmodus versetzt werden können, sind sie nicht zugelassen, da der Zeitaufwand für die Lehrkräfte, die Funktionen jeder Uhr einzeln zu prüfen und zu kontrollieren, ob nicht doch eine App nachgerüstet wurde oder auch die Kontrolle, ob die Geräte ausgeschaltet sind, in keinem Verhältnis zu unseren schulischen Kernaufgaben steht.

Deshalb ist die Benutzung von Handys bzw. Smartwatches während der Schulzeit (auch im Ganztag) nicht gestattet. In Notfällen kann immer vom Sekretariat aus telefoniert werden!

Falls trotzdem ein Handy bzw. eine Smartwatch mitgebracht wird, müssen sie den ganzen Schultag über ausgeschaltet sein und sich im Ranzen befinden.

Geräte, die während des Unterrichts klingeln oder benutzt werden oder mit denen im Unterricht, in den Pausen oder auf dem Schulhof oder im Ganztag hantiert wird, werden eingesammelt. Am Ende ihres Schultages können die Kinder ihr Gerät wieder abholen. Die Abnahme des Gerätes wird den Eltern mitgeteilt.

Noch zwei Hinweise:

Nach Schulschluss an der Bushaltestelle können die Kinder die aufsichtführende Lehrkraft um Erlaubnis bitten, die Eltern anzurufen.

Grundsätzlich übernimmt die Schule keine Haftung oder Gewähr bei Verlust oder Beschädigung der Geräte.

 

Die Benutzung des Schulgeländes

  • Der Schulhof ist während der allgemeinen Schulzeit (bis 15.20 Uhr) für alle Schülerinnen und Schüler der Schule geöffnet.
  • Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich nur über die Unterrichtszeit sowie die Ankunfts- und Abfahrtzeiten der Taxen und Busse.
  • Während der Unterrichtszeit und in den Pausen dürfen die Schüler und Schülerinnen das Schulgelände nicht verlassen.
  • Eltern, die Ihre Kinder von der Schule abholen, warten grundsätzlich außerhalb des Schulgeländes und nicht auf dem Schulhof oder auf den Fluren.

 

Gemeinsame Pausen

  • Niemand darf in der Pause absichtlich gefährdet oder belästigt werden.
  • Während der großen Pausen halten sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof auf. Ausnahmen regelt die Lehrerschaft.
  • Nach dem ersten Zeichen am Ende der großen Pause begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in die Unterrichtsräume und bereiten ihre Materialien vor. Sie warten dann ruhig auf den Lehrer/ die Lehrerin.
  • Abfälle gehören in die richtigen Behälter. Durch einen Hofdienst helfen wir mit, unser Schulgebäude zu säubern

 

Für den sicheren Schulweg

  • Die Schülerinnen und Schüler wählen den sichersten, kürzesten Weg zur Schule und nach Hause. Umwege gefährden den Versicherungschutz. Der Schulweg gehört nicht zum Aufsichtsbereich der Schule, sondern obliegt der Verantwortung der Eltern.
  • Spielen, Drängeln und Rangeln an und auf der Straße ist zu unterlassen. Ebenso Wettrennen und plötzliche Seitenwechsel auf den anderen Bürgersteig.
  • Das Benutzen des Fahrrades für den Schulweg liegt im Ermessen der Eltern. Empfohlen wird eine Nutzung erst nach erfolgreicher Radfahrausbildung.
  • Cityroller, Skateboards u.ä. gehören zu den Spielzeugen. Die Schule empfiehlt, diese wegen erhöhter Unfallgefahr nicht für Schulwege zu nutzen. Auf dem Schulgelände ist ihre Nutzung verboten. Versicherungstechnische Bestimmungen bezüglich des Schulweges sind davon unberührt.

 

Das wünschen wir uns:

  • Ungestörtes und erfolgreiches Lernen.
  • Pünktliches Erscheinen zum Unterricht.
  • Mitbringen aller Unterrichtsmaterialien.
  • Leises Verhalten während der Unterrichtszeiten im Schulhof und auf dem Schulgelände.
  • Ordentliches Verhalten als Gast in anderen Klassen, wenn man dort beaufsichtigt werden muss.
  • Hausschuhe in den Klassenräumen.

 

Das möchten wir nicht haben:

  • Ärgern der Mitschüler durch Worte und Taten.
  • Verursachen von unnötigem Müll und Abfall.
  • Quälen von Tieren und Zerstören ihres Lebensraumes.
  • Zerstören von Pflanzen in unseren Anlagen.
  • Unnötiger Lärm.

 

Pausenordnung

Grundregel

Alles vermeiden, wodurch ich mir selbst oder anderen Schaden zufügen könnte!

1. Schulbeginn 

  • Um 7.30 Uhr beginnt die Aufsicht durch die Lehrer. Unterrichtsbeginn ist 7.50 Uhr.

2. Kleine Pausen 

  • Alle SchülerInnen bleiben in der Klasse. Ausnahme: Toilettengang. Die kleine Pause dient dem Lehrerwechsel. Die SchülerInnen legen das Material für diie nächste Stunde bereit.

3. Große Pausen 

  • Alle Schülerlnnen gehen zügig auf den Hof - zur freien Bewegung und um Frischluft zu tanken. Aufsichtsführende Lehrerkräfte nehmen unverzüglich ihre Aufsichtspflichten wahr (ggfs. Unterricht etwas früher schließen). Lehrkräfte,  die Kinder in den Klassenräumen lassen, übernehmen selbst die Aufsichtspflicht.
  • Die Flure und die Halle sind nur zum Durchgang nach draußen gedacht, nicht als Aufenthaltsort während der Pausen. In der Regenpause verbleiben die Kinder in ihren Klassen.

4. Wo darf ich nicht sein?

  • Vor dem Haupteingang, in der Autoauffahrt und auf dem Taxiparkplatz, in den Fahrradständern, in der Sprunggrube, auf der hinteren Hälfte des Sportplatzes.

5. Was darf ich in der großen Pause nicht tun?

  • Ballspiele sind nur mit weichen Bällen erlaubt. Wo Glas (Fenster oder Lampen) in der Nähe ist, wird nicht Ball gespielt.
  • Fußballspielen ist nur auf dem vorderen Drittel des Sportplatzes erlaubt. Die Fußballspieler achten selbstständig auf das Ende der Pause.
  • Basketball darf mit einem spielgerechten Ball in einem begrenzten und markierten Feld unter Aufsicht gespielt werden.
  • Schneeballwerfen ist verboten.
  • Das Spielen mit Stöcken ist verboten.
  • Die Nutzung von Handys
  • Mit Ausnahme der Äpfel ist das Abpflücken und Essen von Früchten und Beeren der Hecken und Bäume verboten.
  • Vor der ersten großen Pause frühstücken wir gemeinsam in den Klassen.
  • Abfälle gehören in die Abfallbehälter. Alle sorgen mit dafür, dass das Umfeld sauber bleibt. Ich hebe auch mal was von alleine auf, auch wenn ich es nicht hingeworfen habe.
  • Kann der Schulhof nicht benutzt werden (Regen/Eis), wird von der Aufsicht eine Regenpause durchgesagt. Dann bleiben alle SchülerInnen im Klassenzimmer. Die Aufsicht wird in der Regel von den Lehrkräften übernommen, die gerade Unterricht in der Klasse hatten. Lehrkräfte, die ihre Kinder in Regenpausen nach draußen lassen, übernehmen selbst die Aufsicht.

 

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