Update
Das Niedersächsische Kultusministerium die Schulen per Verfügung informiert, dass die Befreiungsmöglichkeit von der Präsenzpflicht, die Ende Februar auslaufen sollte, jetzt bis zum 7. März 2021 fortgesetzt wird. Sofern Ihr Kind weiterhin im Homeschooling bleiben soll, müssen Sie keinen Antrag stellen.
Infos zu den kommenden Wochen
Bis zu den Osterferien bleiben unsere Schüler im Wechselunterricht, so, wie jetzt auch. Auch die Gruppenzusammensetzungen und die Tage, an denen die Gruppen kommen, bleiben unverändert. Präsenspflicht ist noch bis zum 28. Februar ausgesetzt. Schüler, die momentan befreit sind, können weiterhin im Homeschooling bleiben. Eine neue Mitteilung ist nicht notwendig. Ab dem 1. März ist die Befreiung von der Präsenzpflicht aufgehoben und alle Schüler müssen wieder am Wechselunterricht teilnehmen. Eine Befreiung ist dann nur noch auf Antrag möglich.
Wie es nach den Osterferien weitergeht, werden wir erst im März bekannt geben können. Anbei ein Brief des Ministers an die Eltern.
An der Grundschule Langholt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein unbefristeter Arbeitsplatz für eine
sozialpädagogische Fachkraft (w/m/d) in schulischer Sozialarbeit
mit einem Beschäftigungsumfang einer 0,75-Stelle zu besetzen.
Erwartet wird ein abgeschlossenes Studium zur/zum Diplom Sozialpädagoge/in (FH) oder Diplom Sozialarbeiter/in (FH) jeweils mit staatlicher Anerkennung bzw. ein Bachelor-Abschluss Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder eine gleichwertige Ausbildung.
Nähere Informationen zur Bewerbung im Download