Zur Nutzung von Handys und Smartwatches

 

An unserer Schule sind die Nutzung von Smartwatches und Handys während der Schulzeit grundsätzlich nicht gestattet.

 

Dies sieht unsere Schulordnung so vor.

Hintergrund:

Handys wie auch Smartwatches bieten die Möglichkeit, Ton- und/oder Bildmitschnitte des Unterrichts anzufertigen oder Fotos aufzunehmen. Dies ist aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht zulässig.

Selbst wenn die Smartwatch nicht über diese Funktionen verfügt bzw. diese deaktiviert werden können (Schulmodus), können diese Uhren nicht zugelassen werden.

Mittlerweile ist es möglich, Smartwatches mit Diktierfunktion- oder Kamera-Apps nachzurüsten. Auch der Zeitaufwand, die Funktionen jeder Uhr einzeln zu prüfen und zu kontrollieren, ob nicht doch eine App nachgerüstet wurde oder auch die Kontrolle, ob die Geräte ausgeschaltet sind, steht für uns in keinem Verhältnis zu unseren schulischen Kernaufgaben. Deshalb ist die Benutzung von Handys bzw. Smartwatches in der Schulzeit verboten.

Die Schüler und Schülerinnen müssen kein Handy mit in die Schule nehmen. In Notfällen kann immer vom Sekretariat aus telefoniert werden!

Falls trotzdem ein Handy bzw. eine Smartwatch mitgebracht werden, müssen sie den ganzen Schultag über ausgeschaltet sein und sich im Ranzen befinden.

Geräte, die während des Unterrichts klingeln oder benutzt werden oder mit denen in den Pausen oder auf dem Schulhof hantiert wird, werden eingesammelt. Am Ende des Schultages können sie dann wieder abgeholt werden. Die Abnahme des Gerätes wird den Eltern mitgeteilt.

Noch zwei Hinweise:

Nach Schulschluss an der Bushaltestelle können die Kinder die aufsichtführende Lehrkraft um Erlaubnis bitten, die Eltern anzurufen.

Die Schule übernimmt keine Haftung oder Gewähr bei Verlust oder Beschädigung der Geräte.

 

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