Schulausfall bei Schnee und Eisglätte

Nur bei besonderen Witterungsverhältnissen wie z.B. extreme Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser oder Sturm wird über einen Unterrichtsausfall im Landkreis Leer entschieden.

Wie erfahre ich möglichst früh von einem Schulausfall?

Die Kreisverwaltung entscheidet über einen Unterrichtsausfall. Unmittelbar nach der Anordnung des Unterrichtsausfalls durch den Landkreis werden die Radiosender benachrichtigt und die Internetseite des Landkreises aktualisiert. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich die KATWARN-App (neu!) herunterzuladen oder alternativ für die KATWARN-SMS anzumelden. Informationen dazu finden Sie auf der Seite www.landkreis-leer.de

Sollte sich in der Zeit zwischen 05.00 Uhr und Schulbeginn Blitzeis bilden, kann aufgrund der einzuhaltenden Meldetermine eine Bekanntgabe über den Hörfunk die Schüler nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Insofern wird auf KATWARN und das Internet verwiesen.

Wichtig:

Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. 

Die Schulen gewährleisten für alle Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, eine Betreuung – so auch an unserer Schule. Ein regulärer Unterricht findet dann nicht statt!

 

Hitzefrei im Sommer?

Bei hohen Temperaturen wird immer wieder der Wunsch nach "Hitzefrei" geäußert. Nachfolgend der Auszug aus dem Runderlass "Unterrichtsorganisation" vom 20.12.2013, der die vorzeitige Beendigung des Unterrichts regelt.

An den unterstrichenen Passagen wird deutlich, dass ein Unterrichtsausfall wegen großer Hitze für Grundschulen nicht so einfach umsetzbar ist, da Grundschulen einerseits verlässlich sind und eine Betreuung sicherstellen müssen, andererseits ein Ganztagsangebot anbieten und darüber hinaus auch noch an die Busbeförderung gebunden sind - so auch unsere Schule. 

Sollte es in den Klassen zu heiß sein, werden die Kollegen den Unterricht abbrechen und eventuell mit den Kindern nach draußen gehen.

 

Runderlass "Unterrichtsorganisation" vom 20.12.2013

4.5 Für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I kann durch die Schulleiterin oder den Schulleiter Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen.

4.6 Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts ist der Träger der Schülerbeförderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4.7 Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Weise über das Verfahren zu unterrichten.

4.8 Es ist sicherzustellen, dass gegenüber Schülerinnen und Schülern, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, Aufsichtspflichten erfüllt werden. Auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Unterrichts sind Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule zu beaufsichtigen. Im Primarbereich dürfen Schülerinnen und Schüler nur nach vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden.

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