Abbuchungsverfahren bei der Mittagsverpflegung

Die Gemeinde Rhauderfehn nutzt für die Bezahlung der Mittagsverpflegung das Einzugsermächtigungsverfahren. Der Bankeinzug erfolgt zu Beginn des Folgemonats, ohne dass Sie hierüber vorab eine erneute Information von uns erhalten.

Hat uns eine andere Person die Einzugsermächtigung zur Entrichtung der von Ihnen zu zahlenden Beträge erteilt, ist die Mitteilung auch gegenüber dieser Person wirksam. Bitte geben Sie die Information an die andere Person weiter und veranlassen Sie, dass eine eventuell erforderliche Aktualisierung der Bankverbindung uns gegenüber erfolgt.

Sofern Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben und die Abbuchung der fälligen Beträge wünschen, geben Sie bitte das unten stehende SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt an Schule ab. Das Formular erhalten Sie auch im Sekretariat.

 

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