Hier finden Sie Informationen über unsere Vorgehensweise bei Lausbefall in der Klasse.
Diese berücksichtigt einerseits die für die Schule maßgeblichen Bestimmungen des § 34 des Infektionsschutzgesetzes, andererseits aber auch die Empfehlungen des Gesundheitsamtes, wonach die Schüler und Schülerinnen bei einem Lausbefall nicht unnötig lange vom Schulbesuch ausgeschlossen werden sollten.